Daher empfiehlt der DVR in seinem Vorstandsbeschluss vom Oktober 2023 zur Überwachung gefährlicher Verkehrsverstöße insgesamt neun Maßnahmen. Dazu zählen sinngemäß eine
- Flächendeckende Überwachung: Dies umfasst eine regelmäßige, sichtbare Überwachung, um die Einhaltung von Verkehrsregeln zu gewährleisten. Sie sollte für Verkehrsteilnehmende unkalkulierbar bleiben, um eine dauerhafte Regelbefolgung zu erreichen. Eine Priorisierung von Maßnahmen an den gefährlichsten Stellen seitens der Polizei und der Gemeinde wäre am zielführendsten.
- Anpassung der Strafhöhe: Wichtig wäre eine härtere Sanktionierung von Verkehrsverstößen, die ein hohes Gefährdungspotential aufweisen und das Reformieren bestehender Sanktionssysteme.
- Grundlegende Infrastruktur: Förderlich ist eine einheitlich gesetzliche Grundlage für die Verkehrsüberwachung im gesamten Land. Methoden wie die Abschnittskontrolle gelten als wirksam. Die Infrastruktur zur Verkehrsüberwachung ist idealerweise ein Teil der Straßenausstattung und somit von Beginn an eingeplant und finanziell berücksichtigt.
Innovative Technologien für effiziente Prävention
Bereits 2004 empfahl die Europäische Kommission ihren Mitgliedstaaten, nationale Maßnahmenpläne zur Verkehrsüberwachung aufzustellen. Finnland bildet dabei eine Vorreiterrolle und konnte die Zahl der Unfalltoten um 29 Prozent (EU-weit 16 Prozent) senken. Das Verkehrssicherheitsprogramm sieht unter anderem eine Untersuchung jedes tödlichen Unfalls vor und es wurden großflächig Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung installiert.
Bekannt ist, dass sich das Unfallrisiko exponentiell mit der Fahrgeschwindigkeit verringert und Tempolimits notwendig sind. Die Praxis zeigt, dass erst eine konsequente Geschwindigkeitsüberwachung das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer nachhaltig verändert und nur dadurch die Anzahl an Unfällen reduziert werden kann. Denn Geschwindigkeitsbegrenzungen ohne Überwachungsmaßnahmen werden häufig missachtet und führen zu einem falschen Sicherheitsgefühl.